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Medizin Fachsprachprüfung

Medizin Fachsprachprüfung

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Αναλαμβάνω υπεύθυνα την προετοιμασία για τις εξετάσεις Fachsprachprüfung

Ab 01. Januar 2014 dürfen laut neuer Verordnung der Landesregierung NRW ausländische Ärzte nach Ablauf ihrer befristeten Berufserlaubnis nicht mehr weiter arbeiten, wenn sie bis dahin nicht die ärztliche Approbation erlangt haben. Die Berufserlaubnis wird es dann nicht mehr geben. Zu den Voraussetzungen zur Approbation gehört nunmehr das Bestehen einer ärztlichen Fachsprachprüfung bei der Ärztekammer

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